Allgemeine Geschäftsbedingungen

REFORM Group Ghandour · Stand: 20.05.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der REFORM Group Ghandour (Einzelfirma) im Rahmen des Coaching- und Kursprogramms REFORM (Fitness, Ernährung, Lifestyle).

1.2. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder elektronische Unterzeichnung (z.B. via PandaDoc) zustande.

1.3. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Vertragspartner, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

2. Leistungsumfang und Erfolgsausschluss

2.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem individuellen Vertrag (z.B. 8-Wochen-Programm, Coaching, Inhalte).

2.2. Der Anbieter schuldet keinen konkreten gesundheitlichen, körperlichen oder optischen Erfolg. Insbesondere werden keine garantierten Resultate hinsichtlich Gewichtsverlust, Muskelaufbau oder Leistungssteigerung geschuldet.

2.3. Der Erfolg hängt wesentlich von der Umsetzung, Disziplin und den individuellen Voraussetzungen des Vertragspartners ab.

2.4. Die Inhalte stellen keine medizinische oder therapeutische Beratung dar und ersetzen keine ärztliche Abklärung.

3. Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme. Fehlende Umsetzung beeinflusst die Zahlungspflicht nicht.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Der Gesamtpreis beträgt grundsätzlich CHF 990.– für das 8-Wochen-Programm, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2. Zahlungsoptionen:

4.3. Bei Ratenzahlung gilt: Gerät der Vertragspartner in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

4.4. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auszusetzen oder den Zugang zu REFORM zu sperren.

5. Vertragsbindung und Kündigung

5.1. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung (grundsätzlich CHF 990.–).

5.2. Stornoregelung:

Innerhalb der ersten 48 Stunden → vollständige Stornierung möglich (0% Gebühren)
48 Stunden bis 7 Tage nach Vertragsabschluss → 50% des Gesamtbetrags geschuldet
Nach 7 Tagen oder bei bereits gewährtem Zugang → 100% geschuldet, kein Rücktritt möglich

5.3. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

5.4. Bei Ratenzahlung bleibt im Falle von Kündigung oder Zahlungsverzug der gesamte Restbetrag sofort fällig.

6. Haftung

6.1. Der Anbieter haftet ausschliesslich bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

6.2. Jegliche Haftung für Nichterreichen von Trainingszielen, indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6.3. Die Haftung ist auf den tatsächlich bezahlten Betrag beschränkt.

7. Gesundheitliche Verantwortung

7.1. Der Vertragspartner bestätigt, gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage zu sein.

7.2. Im Zweifel ist vor Teilnahme ein Arzt zu konsultieren.

7.3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

8. Nutzungsrechte

8.1. Alle Inhalte bleiben Eigentum der REFORM Group Ghandour.

8.2. Es ist untersagt, Inhalte weiterzugeben oder kommerziell zu nutzen.

9. Zugang und Nutzung

9.1. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden.

9.2. Bei Missbrauch kann der Zugang gesperrt werden.

10. Konkurrenzverbot

10.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Programmdauer sowie 12 Monate danach keine identischen Programme auf Basis der Inhalte anzubieten.

10.2. Vertragsstrafe: CHF 20'000.– pro Verstoss.

11. Zahlungsverzug

11.1. Verzugszins: 12% p.a.

11.2. Mahngebühren bleiben vorbehalten.

11.3. Forderungen können an Inkassostellen übergeben werden.

12. Datenschutz

12.1. Daten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet.

13. Referenzen

13.1. Der Anbieter darf Resultate anonymisiert für Marketingzwecke verwenden.

14. Höhere Gewalt

14.1. Keine Haftung bei unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

15.2. Gerichtsstand ist der Sitz der REFORM Group Ghandour (Einzelfirma).

15.3. Vor gerichtlichen Verfahren wird eine Mediation angestrebt.

16. Salvatorische Klausel

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

Letzte Änderung: 20.05.2026, Zürich

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